IKD-Zertifizierungskurs erhält Anerkennung qemäß §11 Berliner Bildunqsurlaubsqesetz (BiUrlG) vom 24.10.1990

4. November 2014

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen des Landes Berlin, hat dem „Deutschen Institut für Konfrontative Pädagogik“ – IKD-GbR, mit Bescheid vom 28.10.2014, für den berufsbegleitenden Zertifizierungskurs Anti-Aggressivitäts- und Coolness-Training (AAT/CT) die Anerkennung als Bildungsveranstaltung gemäß § 11 Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG) vom 24.10.1990 ausgesprochen.

Berliner Pädagogen und Pädagoginnen sowie Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen können für diese Qualifizierung ab sofort bezahlten Bildungsurlaub beantragen.
Bis zum vollendeten 25. Lebensjahr haben die Antragsberechtigten einen Anspruch von 10 Tagen pro Kalenderjahr.
Ist der Antragsteller älter als 25 besteht ein Anspruch von 10 Kalendertagen innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.

UPDATE (04.03.2016): Mit dem Bescheid zum 18.02.2016 wurde die Anerkennung als Bildungsveranstaltung auch für das Jahr 2016 gewährt.

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