Sekundäre Behandlungsmotivationen

20. Mai 2011

Sekundäre Behandlungsmotivationen wie richterlicher Druck, drohender Schulverweis, drohender Widerruf oder anstehende Gerichtstermine werden zum Einstieg akzeptiert, sollen aber nach den ersten vier Sitzungen einer primären Motivation weichen.