Sekundäre Behandlungsmotivationen wie richterlicher Druck, drohender Schulverweis, drohender Widerruf oder anstehende Gerichtstermine werden zum Einstieg akzeptiert, sollen aber nach den ersten vier Sitzungen einer primären Motivation weichen.
20. Mai 2011
Sekundäre Behandlungsmotivationen wie richterlicher Druck, drohender Schulverweis, drohender Widerruf oder anstehende Gerichtstermine werden zum Einstieg akzeptiert, sollen aber nach den ersten vier Sitzungen einer primären Motivation weichen.
Prof. Dr. Winfried Hassemer, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts:
"Erziehung bringt aber auch die Chance produktiver Veränderung mit sich, wie man an Entwicklungen wie (...) konfrontativer Pädagogik oder Anti-Aggressivitäts-Training studieren kann."
Copyright © 2021 Deutsches Institut für Konfrontative Pädagogik
Die Begriffe AAT® und CT® sind beim Marken- und Patentamt in München geschützt.