Sekundäre Behandlungsmotivationen wie richterlicher Druck, drohender Schulverweis, drohender Widerruf oder anstehende Gerichtstermine werden zum Einstieg akzeptiert, sollen aber nach den ersten vier Sitzungen einer primären Motivation weichen.
20. Mai 2011
Sekundäre Behandlungsmotivationen wie richterlicher Druck, drohender Schulverweis, drohender Widerruf oder anstehende Gerichtstermine werden zum Einstieg akzeptiert, sollen aber nach den ersten vier Sitzungen einer primären Motivation weichen.
Bundesministerin für Justiz a.D. Brigitte Zypris:
"Das geltende Jugendstrafrecht bietet eine breite Palette von Sanktionsmöglichkeiten (…) Die Rechtsfolgen reichen von Erziehungsmaßregeln, die die Lebensführung regeln sollen (z. B. Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs, Anti-Aggressivitäts-Training oder einem Täter-Opfer-Ausgleich)"
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