Bundesministerin für Justiz a.D. Brigitte Zypris: "Das geltende Jugendstrafrecht bietet eine breite Palette von Sanktionsmöglichkeiten (…) Die Rechtsfolgen reichen von Erziehungsmaßregeln, die die Lebensführung regeln sollen (z. B. Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs, Anti-Aggressivitäts-Training oder einem Täter-Opfer-Ausgleich)"