Bildungscheck NRW

Mit dem Bildungsscheck NRW fördert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) 50 % der Gesamtausgaben einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme entsprechend der durch den/die Weiterbildungsanbieter*in übersandten Rechnung (maximal 500 Euro).

Der Bildungsscheck richtet sich im individuellen Zugang an alle Einzelpersonen mit Wohnsitz in NRW und hier insbesondere an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige, die die Fördervoraussetzungen erfüllen.

Im betrieblichen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an kleine und mittlere Betriebe mit Sitz oder Arbeitsstätte in NRW und weniger als 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente).

Der Erhalt eines Bildungsschecks ist über den individuellen sowie den betrieblichen Zugang möglich. Grundsätzlich sind sowohl Weiterbildungen in Präsenzform als E-Learning oder Inhouse-Schulung förderfähig.

Für das Förderprogramm stehen Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.

Förderberechtigte:

Im individuellen Zugang können alle Personen mit Wohnsitz in NRW, insbesondere

  • Beschäftigte
  • Berufsrückkehrende und
  • Selbständige

innerhalb eines Kalenderjahren einen Bildungsscheck für eine Weiterbildung erhalten, die in einem individuellen beruflichen Zusammenhang steht, sofern das zu versteuernde Einkommen bei Einzelveranlagung nachweislich mehr als 20.000 Euro und weniger als 40.000 Euro beträgt (bzw. mehr als 40.000 Euro und weniger als 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).
Innerhalb eines Kalenderjahres kann ein Bildungsscheck im individuellen Zugang in Anspruch genommen werden.

Für ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von (unter) 20.000 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 40.000 Euro (gemeinsame Veranlagung) kann die Bildungsprämie des Bundes genutzt werden.

Für die vorgesehene Weiterbildungsmaßnahme darf kein individueller Anspruch auf eine andere Förderung aus Bundes- oder sonstigen Landesprogrammen oder aufgrund von Rechtsvorschriften bestehen.

 

Im betrieblichen Zugang können kleine und mittlere Betriebe (KMU) mit Sitz oder Arbeitsstätte in NRW und weniger als 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) innerhalb eines Kalenderjahres bis zu zehn Bildungsschecks für ihre Beschäftigten erhalten (max. ein betrieblicher Bildungsscheck pro Mitarbeiter*in).

Für die vorgesehene Weiterbildung darf keine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den/die Arbeitgeber*in bestehen (z. B. Sicherheitsingenieur*in, Datenschutzbeauftragte*r, Beauftragte*r für Immissionsschutz oder bei Fortbildungen zur Ladungssicherung, Betriebsratsseminare)

Sofern für die vorgesehene Weiterbildungsmaßnahme ein individueller Anspruch auf eine andere Förderung aus Bundes- oder sonstigen Landesprogrammen oder aufgrund von Rechtsvorschriften besteht, ist eine Förderung über den Bildungsscheck NRW nicht möglich.

Von einer Förderung ausgenommen sind Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörden.

Informationen zum Programm:

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS)

Beratende/annehmende Stelle (Antrag):

Bildungsscheckberatungsstellen

Online-Informationen zur Antragstellung für Weiterbildungsanbieter*innen

Links zu diesem Förderprogramm:

G.I.B.-Themenseite

www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck

Bemerkungen:

Der Bildungsscheck wird im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches in einer autorisierten Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben. Dies muss zwingend vor Beginn der Weiterbildung erfolgen.

Weitere Informationen zum Programm Bildungsscheck NRW Fachkräfte (ab April 2020) finden Sie beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW oder auf Bildungsscheck.com.