Weitgehend Einvernehmen besteht darüber, dass pädagogische Fachkräfte neben der grundsätzlichen Akzeptanz, die sie ihren Klienten als Personen entgegenbringen sollen, ihnen gegenüber auch einen Entwicklungsauftrag haben, der es erforderlich macht, bestimmte Einstellungen oder Verhaltensweisen zu missbilligen, dagegegen zu intervenieren oder Grenzen zu setzen.
Interventionsberechtigung ermögliche es dem Pädagogen, in schwierigen Situationen, z.B. wenn Aggressionen sich hochschaukeln oder gewalttätige Auseinandersetzungen drohen, einzuschreiten und bietet die Chance, mit Deeskalationssversuchen Gehör zu finden.
Dem AAT/CT liegt ein optimistisches Menschenbild zugrunde. Die Gruppenleiter akzeptieren den Teilnehmer als Person, lehnen aber gleichzeitig seine Gewaltbereitschaft massiv ab.
Sekundäre Behandlungsmotivationen wie richterlicher Druck, drohender Schulverweis, drohender Widerruf oder anstehende Gerichtstermine werden zum Einstieg akzeptiert, sollen aber nach den ersten vier Sitzungen einer primären Motivation weichen.
Linke und Liberale müssen sich damit abfinden, dass es auch junge Täter gibt, die so gefährlich sind, das nur langes Wegsperren oder gar die Ausweisung zu vertreten sind. Hardliner dagegen, dass der Erziehungsgedanke bei Jugendlichen richtig ist und das gut geführte Heime und Antiaggressionstrainings in der Regel mehr helfen als Jahre der Verrohung im Gefängnis.
Die tatkonfrontative Methode des Anti-Aggressivitäts-Trainings wurde 1987 – u.a. vom Verfasser – in Deutschland eingeführt. Tatkonfrontation heißt im erziehungswissenschaftlichen Sinne aggressive Menschen dort abzuholen, wo sie stehen. Dieser Standpunkt lässt sich aus mittlerweile tausenden von Einzelgesprächen ableiten, die der Verfasser und die AAT/CT ProjektleiterInnen in ganz Deutschland seit 22 Jahren mit Hooligans, Skin-Heads, deutschen, türkischen oder russlanddeutschen Schlägern geführt haben.